Seit die Shapeshifter ihren Anführer gefunden haben und sich immer mehr nach Fairness sehnen, spitzt sich die Lage zu. Shapeshifter formieren sich gegen die Vampire. Hexen suchen sich zu Zirkeln zusammen. Die Situation in New York ist angespannt. Manche munkeln, dass ein Krieg ausbrechen könnte.
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P L O T
Der 2. Akt
Der vampirtötende Virus wurde von der Division neu spezifiziert. Die Genesis konnte die einzigen Fälle in sofortige Quarantäne verweisen.
Witches
Hexen werden aktiver. Ein bösartiger Zirkel sucht nach seinen Verrätern, die sich neu formieren, um seinen Untergang hervor zu bringen.
I N P L A Y
Oktober 2016 - März 2017
ACHTUNG!
Shifter gegen Vampire // Lazaruskinder auf freiem Fuß // Zahl vampirneugieriger Touristen 2017 bei 73,5 Mio.
T E A M
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Themenübersicht (Neueste zuerst)
Geschrieben von The Keeper - 15.07.2023, 20:19
Grundgesetze
Bezüglich des Abkommens vom 01.09.2014 zwischen der menschlichen und der vampirischen Bevölkerung, wurden folgende Gesetze für den Kooperationsvertrag verabschiedet:
§ 1: Ein Wesen zu töten, verstößt nach wie vor gegen das Grundgesetz der Menschen, somit ist es auch den Vampiren verboten einen Menschen zu töten. Sollte gegen Paragraph 1 verstoßen werden, so wird dieses Vergehen mit Exekution durch das Sonnenlicht geahndet. In Fällen von Wahnsinn oder junger Vampire, die durch einen Unfall gegen diesen Paragraph verstoßen, wird das Vergehen durch herausbrechen der Fangzähne geahndet, um aus dem Vergehen zu lernen.
§ 2: Das Töten von Vampiren durch Menschen oder anderen Vampiren ist ebenso verboten und wird mit einer hohen Gefängnisstrafe geahndet. Sollte der Mensch drei Mal einen Vampir getötet haben, so wird er zum Tode verurteilt.
§ 3: Es ist nicht gestattet Feindseeligkeiten oder unbegründeten Rassismus auszuleben. Das Abkommen sichert den Einklang miteinander, diese Kooperation sollte ernst genommen und mit bestem Interesse verfolgt werden.
§ 4: Vampire müssen ihre Existenz durch Blut aufrecht erhalten, dieses Blut darf / soll im konservierten Zustand zu sich genommen werden oder durch freiwillige Spender. Bei einer solchen Spende ist das Töten ebenso untersagt, wie es in Paragraph 1 bereits erwähnt wurde und wird auf die gleiche Art und Weise geahndet. Blutspenden müssen in gegenseitigem Einvernehmen von Statten gehen. Niemand darf dazu gezwungen werden. Ein solcher Zwang wird mit hohen Strafen, die je nach Situation beanschlagt werden, geahndet.