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Der Kooperationsvertrag - Druckversion

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Der Kooperationsvertrag - The Keeper - 15.07.2023




Grundgesetze



Bezüglich des Abkommens vom 01.09.2014 zwischen der menschlichen und der vampirischen Bevölkerung, wurden folgende Gesetze für den Kooperationsvertrag verabschiedet:
  • § 1: Ein Wesen zu töten, verstößt nach wie vor gegen das Grundgesetz der Menschen, somit ist es auch den Vampiren verboten einen Menschen zu töten. Sollte gegen Paragraph 1 verstoßen werden, so wird dieses Vergehen mit Exekution durch das Sonnenlicht geahndet. In Fällen von Wahnsinn oder junger Vampire, die durch einen Unfall gegen diesen Paragraph verstoßen, wird das Vergehen durch herausbrechen der Fangzähne geahndet, um aus dem Vergehen zu lernen.

  • § 2: Das Töten von Vampiren durch Menschen oder anderen Vampiren ist ebenso verboten und wird mit einer hohen Gefängnisstrafe geahndet. Sollte der Mensch drei Mal einen Vampir getötet haben, so wird er  zum Tode verurteilt.

  • § 3: Es ist nicht gestattet Feindseeligkeiten oder unbegründeten Rassismus auszuleben. Das Abkommen sichert den Einklang miteinander, diese Kooperation sollte ernst genommen und mit bestem Interesse verfolgt werden.

  • § 4: Vampire müssen ihre Existenz durch Blut aufrecht erhalten, dieses Blut darf / soll im konservierten Zustand zu sich genommen werden oder durch freiwillige Spender. Bei einer solchen Spende ist das Töten ebenso untersagt, wie es in Paragraph 1 bereits erwähnt wurde und wird auf die gleiche Art und Weise geahndet. Blutspenden müssen in gegenseitigem Einvernehmen von Statten gehen. Niemand darf dazu gezwungen werden. Ein solcher Zwang wird mit hohen Strafen, die je nach Situation beanschlagt werden, geahndet.

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